Interessengemeinschaft Hundewesen
Internationaler Dachverband
 

 

Termine im IGH e.V. / IGHI e.V. für das Jahr 2024

 

 

Jahreshauptversammlung IGH e.V. - IGHI e.V.

Wann: 17.03.2024

Wo: Pizzeria Puglia, Paradiesstraße 1

Ort: 97225 Retzbach

Uhrzeit: ab 12.00 Uhr

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Weihnachtsfeier

Wann: 08.12.2024

Wo: Pizzeria Puglia, Paradiesstraße 1

Ort: 97225 Retzbach

Uhrzeit: ab 12.00 Uhr

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Typbewertung und Beratung

Wann: 30.06.2024

Wo: Waldhaus Einsiedel, Gramschatzer Wald

Ort: 97222 Rimpar

Uhrzeit: wird noch bekannt gegeben

Weitere Info's unter:

Tel: 09364/4880 

Dietrich Klaus

E-Mail: KuCdietrich@aol.com

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Gruppentreffen im IGH e.V.

Wann: 12.05.2024

Wo: Waldhaus Einsiedel, Gramschatzer Wald

Ort: 97222 Rimpar

Uhrzeit: ab 13.00 Uhr

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Wann: 04.08.2024

Wo: Biergarten Himmelstadt

Uhrzeit: ab 13.00 Uhr

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Wann: 08.09.2024

Wo: Biergarten Himmelstadt

Uhrzeit: ab 13.00 Uhr

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Weitere Info's unter:

Tel: 09364/4880 

Dietrich Klaus

E-Mail: KuCdietrich@aol.com

Über eine rege Teilnahme an unseren Gruppentreffen und Veranstaltungen  freut sich die Vorstandschaft der Interessengemeinschaft Hundewesen

Freunde und Gönner sind herzlich willkommen.

Alle Austellungen vom IGH sind von der IGHI e.V. geschützt

Es kann jeder Hundebesitzer ausstellen, gleich welchen Verein oder Verband er angehört. Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Hunderassen. Jeder gemeldete Hund ist mit seinen, im Zuchtbuch eingetragenen Namen zu melden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Richter zu täuschen, bekommt den zuerkannten  Preis nicht ausgehändigt. Dies gilt ebenso für diejenigen, der Richter beleidigt oder dessen Wertnote kritisiert. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter vorgetragen werden. Kranke und Krankheitsverdächtige Hunde, sowie solche die mit Ungeziefer behaftet sind, werden zurückgewiesen. Das gleich gilt für Rüden mit Hodenfehler. Hitzige Hündinnen sind besonders zu schützen. Die Entscheidung über Zurückweisung steht allein dem Ausstellungsarzt, Ausstellungsleiter oder dessen Beauftragten zu, dem alle auszustellenden Hunde am Eingang der Ausstellung vorzuführen sind. Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten, besonderen veterinärärztlichen Bestimmungen sind genauestens einzuhalten. Die Hunde haben sich  zusammen mit Ihren Aussteller oder mit dessen Beauftragten zwischen 8::00 und 9:00 Uhr auf dem Gelände einzufinden. Alle Hunde sind  an der Leine zu führen, bissige Hunde müssen einen  Maulkorb tragen. Die Aussteller sind verpflichtet bis zum Austellungsschluß auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei früheren verlassen besteht kein Anspruch auf dem zuerkannten Preis. Die Ausstellungsleitung übernimmt keine Haftung für die von den Ausstellungshunden angerichteten Schäden. Jeder Hundebesitzer haftet für diese Schäden selbst, nach den Bestimmungen des BGB. Die Abgabe der umseitigen Meldung  verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Meldegebühr. Dieses beinhaltet gleichzeitig die Anerkennung der Ausstellungsordnung. Meldungen können nicht zurückgezogen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen. Nachweise über Titel und Anwartschaften sind mitzubringen und auf verlangen der Ausstellungsleitung vorzulegen. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung.  Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust der zuerkannten  Preise  und Titel zur Folge. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt einen Teil der Meldegebühr zur Deckung  der entstandenen Kosten zu verwenden. Meldungen die nach Meldeschluss eingehen, können im Ausstellungskatalog nicht berücksichtigt werden. Wer seinen Hund angemeldet und bis Meldeschluss nicht entrichtet hat, zahlt am Ausstellungstag  5.- Euro Zuschlag. Alle Ausstellungshunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen,  die mindestens 4 Wochen vor Ausstellungsbeginn gemacht wurde und höchstens 1 Jahr alt sein darf. Der Impfpass MUSS vorgelegt werden. Für Hunde die aus dem Ausland kommen, ist zusätzlich zu bescheinigen, daß innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausstellung der Impfbescheinigung weder am Herkunftsort noch in dessen Umgebung bis zu einer Entfernung von 20 Km, Tollwut amtlich festgestellt wurde. Aussteller, die gemeldet und nicht bezahlt haben oder nicht gekommen sind, sind verpflichtet, die Gebühr zu zahlen. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, diese Gebühren einzuklagen.

Laut § 11b des Tierschutzgesetzes ist es verboten, dass Hunde an Ohren und Rute kupiert werden. Dadurch bedingt werden keine, nach den 1.6.98 kupierten Hunde, zur Ausstellung zugelassen.

!!!!! Vorerst sind keine Ausstellungen geplant !!!!!

Wann:

Wo:

Einlass: ab 8.30 Uhr

Beginn des Richten: ab 9.30 Uhr

"Ausstellung für alle Rassen"

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Weitere Infos unter, klick hier: Anmeldeformular zum runterladen

Sollten Sie das Anmeldeformular nicht öffnen können, sende Sie einfach eine E-Mail mit Betreff: "Anmeldung Ausstellung" an folgende Mailadresse:

KuCdietrich@aol.com  oder stz-paradiesgarten@t-online.de

 

 

Stand IGH e.V. / IGHI e.V. 2022

 

 

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